Wie werden HGS/OGS-Gebühren für Mietwagen erhoben?

Wie werden HGS/OGS-Gebühren für Mietwagen erhoben?

Eine der häufigsten Fragen bei der Nutzung von Autobahnen, Brücken und Tunneln mit einem Mietwagen ist, wie HGS/OGS-Mautgebühren erfasst werden und auf welchem Weg sie dem Mieter berechnet werden. Denn die Gebühren werden meist nicht „sofort“ von der Karte abgebucht; aufgrund der Systeminfrastruktur, von Meldeverzögerungen und internen Prozessen der Autovermietung können die Beträge gesammelt zum Ende der Miete oder auch danach berechnet werden. In den folgenden Abschnitten finden Sie eine ausführliche Erklärung zur Logik der HGS-Abrechnung bei Mietwagen, zur Berechnung der Gebühren, zum Vorgehen bei Verstößen (unzureichendes Guthaben/etikettenlose Durchfahrt usw.) sowie zu möglichen Einspruchsverfahren.

Wie funktioniert die HGS/OGS-Abrechnung bei Mietwagen?

In der Türkei ist das HGS in der Praxis das zentrale System für mautpflichtige Straßen. Das OGS wurde zum 31. März 2022 abgeschafft, und es wurde bekannt gegeben, dass Durchfahrten seitdem über HGS abgewickelt werden. Daher wird der Begriff „HGS/OGS“ zwar weiterhin verwendet, die Abwicklung erfolgt jedoch überwiegend über ein HGS-Etikett bzw. -Konto.

Die gängige Abrechnungslogik bei Mietwagen ist wie folgt:

  • Im Fahrzeug befindet sich ein auf die Firma registriertes HGS-Etikett/Konto: Bei jeder Durchfahrt wird die Gebühr dem zugehörigen Konto belastet.
  • Durchfahrten werden Ihrer „Mietakte“ zugeordnet: Die Vermietung verfolgt Kennzeichen-/Etikettbewegungen über Berichte und gleicht sie mit Ihrem Mietzeitraum ab.
  • Die Gebühren werden dem Mieter nachträglich berechnet: Die Abrechnung kann beim Mietabschluss, über Kaution/Sicherheitsleistung, per separater Kartenabbuchung oder bei Firmenmieten per periodischer Rechnung erfolgen.

Viele Informationsquellen weisen darauf hin, dass HGS-Kosten während der Mietdauer grundsätzlich vom Mieter zu tragen sind und vom Vermieter entsprechend erfasst und weiterberechnet werden.

Wann erscheinen HGS/OGS-Durchfahrten während der Miete im System?

Der Zeitpunkt, zu dem Durchfahrten „im System erscheinen“, kann je nach Strecke (Brücke/Autobahn/Tunnel), Betreiberinfrastruktur und Meldezyklen variieren. Daher können einige Durchfahrten noch am selben Tag sichtbar sein, andere jedoch erst nach mehreren Tagen. Um diese Ungewissheit zu managen, wenden Vermieter in der Regel folgende Vorgehensweise an:

  • Prüfung des Durchfahrtsberichts beim Mietabschluss: Alle bis dahin gemeldeten Bewegungen werden berechnet.
  • „Nachträgliche Abrechnung“ für verspätete Meldungen: Im Vertrag ist festgehalten, dass später gemeldete HGS-/Maut-/Strafbeträge dem Mieter berechnet werden.
  • Unternehmensinterne Berichtszyklen: In Flotten können Sammelabrechnungen wöchentlich/monatlich erfolgen.

Daher ist die Annahme „Ich habe das Auto zurückgegeben, damit ist auch die HGS-Abrechnung erledigt“ nicht immer korrekt. Solange die Durchfahrten Ihrem Mietzeitraum zugeordnet sind, können sie auch später berechnet werden.

Wie werden Gebühren berechnet: Autobahnen, Brücken und Tunnel

HGS-Mautgebühren werden grundsätzlich nach offiziellen Tarifen berechnet. Der zu zahlende Betrag hängt von der genutzten Strecke, der Fahrzeugklasse (Pkw, leichtes Nutzfahrzeug usw.), auf einigen Strecken von Ein- und Ausfahrtsdistanz sowie vom Preismodell des Betreibers ab. Aus Sicht der Vermietung ist wichtig: In der Regel wird die offizielle Mautgebühr an den Mieter weitergegeben; zusätzlich kann eine Bearbeitungs-/Servicegebühr anfallen (siehe unten).

Zur praktischen Einordnung hilft folgende Unterscheidung:

  • Pauschale Gebühren: Auf bestimmten Brücken/Tunneln gelten feste Tarife je Fahrzeugklasse.
  • Distanzabhängige Autobahnen: Die Gebühr variiert je nach Ein- und Ausfahrt.
  • Verstöße (unzureichendes Guthaben/etikettenlos): Neben der Grundgebühr können zusätzliche Straf-/Verstoßposten entstehen.

Ein wichtiger Punkt: Der Vermieter wartet meist nicht darauf, dass die Gebühr „im Moment der Durchfahrt“ finalisiert wird. Sobald Berichte bestätigt sind, werden die Beträge Ihrer Mietakte zugeordnet. Haben Sie an einem Tag mehrere Durchfahrten, ist es normal, dass diese als Sammelbetrag erscheinen.

Wie werden HGS/OGS-Gebühren dem Mieter berechnet? Abrechnungsmethoden

Die Abrechnungsmethoden variieren je nach Unternehmenspolitik, Mietart (privat/geschäftlich), Zahlungsinfrastruktur und Vertragsbedingungen. Die gängigsten Methoden sind:

  • POS-Abbuchung beim Mietabschluss: Bei Rückgabe werden alle bis dahin gemeldeten Durchfahrten berechnet und von der Karte abgebucht.
  • Verrechnung über Kaution/Sicherheitsleistung: Wenn vertraglich vorgesehen, kann die Kaution auch für HGS-/Strafposten genutzt werden.
  • Nachträgliche Abbuchung (bei verspäteten Meldungen): Werden Durchfahrten später gemeldet, kann der Betrag auf Grundlage des Vertrags nachträglich abgebucht werden.
  • Periodische Rechnung bei Firmenmieten: Durchfahrten werden monatlich gesammelt und dem Unternehmen in Rechnung gestellt.

Viele Informationsquellen betonen, dass HGS-Nutzungsgebühren vom Mieter zu tragen sind. Der wichtigste praktische Hinweis: Klären Sie das Abrechnungsmodell bei Reservierung/Abholung (Abschluss oder später, Servicegebühr ja/nein).

Was ist eine Service-/Bearbeitungsgebühr und warum wird sie erhoben?

Eine „Service-“ oder „Bearbeitungsgebühr“ ist ein zusätzlicher Posten, den manche Vermieter für das HGS-Management erheben. Sie deckt Kosten für Berichterstellung, Zuordnung zu Mietakten, operative Abrechnung und das Management möglicher Einsprüche. Manche Anbieter erheben eine fixe Gebühr pro Miete, andere eine geringe Transaktionsgebühr.

Worauf Sie achten sollten:

  • Fix oder variabel? Manche Vermieter definieren eine feste Gebühr pro Miete, andere pro Abrechnungszyklus.
  • Ist sie im Vertrag klar ausgewiesen? Der Posten „HGS-Servicegebühr“ sollte eindeutig genannt sein.
  • Getrennt von der offiziellen Maut: Die Maut ist offiziell; die Servicegebühr ist ein operativer Posten des Vermieters.

Diese Gebühr kann Fragen aufwerfen. Am sinnvollsten ist es, die HGS-Abrechnungspolitik (inkl. Servicegebühr) vorab in den schriftlichen Bedingungen zu prüfen und bei Abholung zu bestätigen.

Fehlpassagen und Strafen: Was passiert bei Verstößen?

„Verstoß-/unerlaubte Durchfahrten“ entstehen häufig durch nicht erkannte Etiketten, etikettenlose Durchfahrten, unzureichendes Guthaben oder Systemabgleichprobleme. In solchen Fällen kann die Durchfahrt nicht regulär abgerechnet werden und es entsteht ein Verstoßdatensatz.

Betreiber und offizielle Abfrageportale weisen darauf hin, dass nach einem Verstoß innerhalb bestimmter Fristen (z. B. 15 Tage) Möglichkeiten zur straflosen Zahlung bzw. automatischen Nachverrechnung bestehen können.

Typischer Ablauf bei Verstößen mit einem Mietwagen:

  • Die Strafe/der Verstoß wird zunächst dem Fahrzeughalter (Vermieter) zugeordnet: Das Kennzeichen ist auf die Firma registriert.
  • Der Vermieter ordnet die Verantwortung dem Mieter zu: Der Verstoß wird anhand Datum/Uhrzeit der entsprechenden Mietakte zugeordnet.
  • Der Betrag wird dem Mieter berechnet: Abbuchung oder Rechnungsstellung gemäß Vertrag.

Daher ist es wichtig, Verstöße zeitnah zu prüfen, um höhere Kosten zu vermeiden. Bestehen Einwände (z. B. Datum/Uhrzeit passen nicht), gehen Sie gemäß dem Einspruchsabschnitt vor.

Wie prüft man HGS/OGS bei Abholung und Rückgabe?

Um Überraschungen zu vermeiden, sollten Abholung und Rückgabe als „Kontrollpunkte“ genutzt werden. Zwar sind nicht alle Durchfahrten sofort sichtbar, dennoch lässt sich Transparenz schaffen.

Bei Abholung hilfreich:

  • Ist ein HGS-Etikett vorhanden? Prüfen Sie Sichtbarkeit und Sitz.
  • Abrechnungspolitik erfragen: Beim Abschluss oder später? Servicegebühr?
  • Vertragsklauseln lesen: Die Regelung zu „später gemeldeten Mauten/Strafen“ ist meist enthalten.

Bei Rückgabe sinnvoll:

  • Zusammenfassung anfordern: Gesamtbetrag der bis dahin gemeldeten Durchfahrten.
  • Zeitraum prüfen: Decken die berechneten Durchfahrten Ihren Mietzeitraum ab?
  • Kommunikation klären: Wie werden verspätete Meldungen mitgeteilt?

Zusätzlich helfen einfache Eigennotizen (welche Strecke an welchem Tag), insbesondere bei mehreren Fahrern.

Unterschiede der HGS/OGS-Abrechnung bei privaten und geschäftlichen Mieten

Obwohl die Logik gleich ist, unterscheidet sich die Darstellung:

  • Private Mieten: Häufig Abbuchung beim Abschluss oder später per Karte; verspätete Meldungen führen zu Nachabbuchungen.
  • Geschäftliche Mieten: Durchfahrten werden oft in monatlichen Berichten gesammelt und dem Unternehmen in Rechnung gestellt.
  • Langzeitmieten: Teilweise periodische (z. B. monatliche) HGS-Abrechnungen ohne Abschlussabwarten.

Vorteil im Geschäftskontext ist die systematische Berichterstattung; Nachteil die periodische statt sofortige Sichtbarkeit, wodurch interne Nachverfolgung wichtiger wird.

Einspruchs- und Korrekturprozess: Was tun bei falscher Abrechnung?

Fehlabbuchungen können durch Zuordnungsfehler, parallele Mietakten, verspätete Meldungen oder Systemduplikate entstehen. Schnelles, strukturiertes Vorgehen ist entscheidend.

Praktischer Ablauf:

  • 1) Abrechnungsdetails anfordern: Datum/Uhrzeit, Strecke, Betrag.
  • 2) Mietzeitachse zusammenstellen: Abhol-/Rückgabezeiten, zusätzliche Fahrer.
  • 3) Abweichung klären: Außerhalb Ihres Mietzeitraums? Anderes Fahrzeug? Doppelt erfasst?
  • 4) Schriftlich beantragen: Per E-Mail/Call-Center-Ticket; mündlich allein reicht oft nicht.
  • 5) Ggf. Betreiber/amtliche Kanäle nutzen: Bei Verstößen bieten einige Betreiber/KGM-Kanäle Informationen.

Entscheidend sind konkrete Nachweise (Datum/Uhrzeit, Mietbeleg, Abbuchungsnachweis). Ist die Zuordnung korrekt, lassen sich Korrekturen meist schnell umsetzen; betreiberseitige Themen können länger dauern.

Praktische Tipps für eine reibungslose Miete mit HGS/OGS

Folgende Punkte helfen, Probleme zu vermeiden:

  • HGS-Policy vorab klären: Abschluss oder später? Servicegebühr?
  • Etikett bei Abholung prüfen: Vorhanden und korrekt angebracht.
  • Durchfahrten grob notieren: Besonders bei intensiver Nutzung.
  • Auf Verstoßrisiken achten: Nicht erkannte Etiketten/ungenügendes Guthaben können später teuer werden.
  • Bei Rückgabe eine „Übersicht“ verlangen: Stimmt der Zeitraum mit Ihrer Miete überein?
  • Verspätete Meldungen einplanen: Kartenbewegungen nach Rückgabe prüfen.

Diese Schritte unterstützen die Budgetkontrolle und reduzieren mögliche Streitfälle. Wird die HGS-Abrechnung korrekt gehandhabt, profitieren Sie entspannt vom Zeitvorteil mautpflichtiger Straßen und genießen eine reibungslosere Mieterfahrung.

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