Autovermietung ist eine praktische Lösung für alle, die frei reisen möchten. Verkehrsverstöße mit einem Mietwagen führen jedoch zu verschiedenen Bußgeldern für den Nutzer. Zu wissen, wie diese Bußgelder verarbeitet werden, wer verantwortlich ist und wie der Zahlungsprozess abläuft, ist für Fahrer äußerst wichtig. Ein frühzeitiges Verständnis des Verfahrens hilft, unerwartete Kosten zu vermeiden und sorgt für ein bewussteres Mieterlebnis.
Verkehrsbußgelder für Mietwagen werden – wie bei Privatfahrzeugen – von den Behörden über das Kennzeichen erfasst. Der entscheidende Unterschied besteht darin, dass Fahrzeughalter und Nutzer nicht identisch sind. Rechtlich ist das Mietwagenunternehmen der Eigentümer. Daher geht das Bußgeld zunächst an die Firma und wird anschließend an den Mieter weitergereicht.
Mietverträge legen ausdrücklich fest, dass der Mieter für Verkehrsverstöße haftet. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Parkverstößen oder Rotlichtvergehen trägt daher der Mieter die Kosten. Das Mietunternehmen stellt lediglich das Fahrzeug bereit und übernimmt nicht die Verpflichtungen des verstoßenden Fahrers.
In der Türkei werden Verkehrsbußgelder in der Regel anhand des Kennzeichens erfasst. Beim Verstoß wird das Kennzeichen aufgenommen und das Bußgeld dem Fahrzeughalter zugestellt. Bei Mietwagen gilt derselbe Ablauf: Das Bußgeld erreicht zunächst die Autovermietung.
Die Vermietfirma weist anhand der Vertragsdaten nach, welchem Mieter der Verstoß zuzuordnen ist. Anschließend wird der Betrag der Kreditkarte des Mieters belastet oder gegen Vorlage des amtlichen Belegs vom Mieter eingezogen.
Dies kommt besonders bei Kurzzeitmieten häufig vor, da Bußgelder auch nach Ende der Mietdauer im System erscheinen können. Mieter können daher noch Wochen nach der Rückgabe mit Kosten konfrontiert werden.
Zu den häufigsten Bußgeldern zählen Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße und Falschparken. Für diese Verstöße ist stets der Fahrer verantwortlich.
Geschwindigkeitsüberschreitung: Wird per Radarkontrolle erfasst und über das Kennzeichen geahndet.
Rotlichtverstoß: Über Kamerasysteme festgestellt und ebenfalls kennzeichenbasiert verhängt.
Parkverstöße: Können sowohl elektronisch als auch durch Kontrollpersonal erteilt werden.
Obwohl die Bescheide zunächst den Fahrzeugeigentümer – also die Vermietung – erreichen, liegt die Verantwortung immer beim Mieter. Das Unternehmen informiert den Mieter über das Bußgeld und fordert die Zahlung.
Einige Firmen berechnen für die Bearbeitung zusätzlich eine Service- oder Verwaltungsgebühr. Daher sollten die im Vertrag genannten Zusatzkosten sorgfältig geprüft werden.
Im Bußgeldverfahren agiert die Autovermietung ausschließlich als gesetzlicher Fahrzeugeigentümer. Geht ein Bescheid ein, ermittelt sie, welcher Mieter das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt nutzte, und leitet die Verantwortung weiter.
Der Benachrichtigungsprozess verläuft in der Regel wie folgt:
Der Bescheid wird von der Behörde an die registrierte Firmenanschrift gesendet.
Das Unternehmen prüft den Mietvertrag und identifiziert den Nutzer zum betreffenden Zeitpunkt.
Der Bußgeldbetrag wird von der Kreditkarte des Mieters eingezogen oder gegen Beleg an den Mieter weitergegeben.
Der Mieter wird per E-Mail oder Telefon informiert.
Um Säumniszuschläge zu vermeiden, zahlen manche Firmen das Bußgeld zunächst selbst und belasten anschließend den Mieter – so wird der Vorgang schneller abgeschlossen.
Für die Weiterbelastung an den Mieter gibt es mehrere Verfahren. Am verbreitetsten ist die bei Mietbeginn hinterlegte Kreditkarten-Reservierung (Kaution/Autorisierung). Dieser blockierte Betrag dient als Sicherheit für mögliche Kosten. Tritt ein Bußgeld auf, wird es aus dieser Reservierung beglichen.
Eine weitere Methode ist die Information des Mieters zusammen mit dem amtlichen Bußgeldbeleg. Der Mieter zahlt dann entweder direkt an das Unternehmen oder an die zuständige Behörde.
Mitunter erscheint ein Bußgeld erst Wochen nach der Rückgabe im System. Dann kontaktiert die Firma den Mieter und fordert die Begleichung. Aufgrund der vertraglichen Regelungen kann sich der Mieter dieser Zahlung nicht entziehen; andernfalls drohen rechtliche Schritte.
Ausländische Touristen, die in der Türkei ein Auto mieten, unterliegen denselben Verkehrsregeln und Bußgeldern wie Einheimische. Da der Prozess kennzeichenbasiert ist, gehen Bescheide zunächst an die Vermietung und werden anschließend an den Mieter weitergereicht. Für Touristen ist das Verfahren besonders sensibel.
In der Regel wird bei Mietbeginn eine Kreditkarten-Reservierung hinterlegt. Sie dient als Sicherheit für mögliche Kosten, einschließlich Bußgeldern. Auch wenn der Tourist das Land bereits verlassen hat, kann das Bußgeld direkt über die Karte eingezogen werden.
Größere Vermieter bieten oft mehrsprachigen Support, um Touristen zu informieren und die Zahlung zu erleichtern. Wichtig ist: Bußgelder können auch nach der Ausreise noch belastet werden – regelkonformes Fahren ist daher essenziell.
Die häufigste Einzugsmethode ist die Kreditkarten-Reservierung. Ein bestimmter Betrag wird zu Mietbeginn blockiert und bleibt oft noch einige Tage oder Wochen nach Rückgabe aktiv. Erfasste Bußgelder innerhalb dieses Zeitraums werden daraus beglichen.
Erscheint ein Bußgeld erst lange nach Mietende, kann die Vermietung die hinterlegten Kartendaten belasten oder den Mieter um direkte Zahlung bitten. Alternativ ist auch die Zahlung über offizielle Stellen möglich. Viele Firmen begleichen jedoch Bußgelder zunächst selbst, um Verzugszinsen zu vermeiden, und belasten anschließend den Mieter.
Nicht jedes Bußgeld ist unanfechtbar. Fehlerhafte Parktickets, fehlerhafte Kameraerfassungen oder falsch ausgelesene Kennzeichen eröffnen dem Mieter ein Einspruchsrecht.
Nach Erhalt des Bescheids kann der Mieter innerhalb einer Frist bei der zuständigen Stelle Einspruch einlegen. In der Türkei ist dies über die Strafgerichte des Friedens (Sulh Ceza) oder über das E-Government-Portal möglich. Die Vermietung überträgt die Verantwortung zwar vertraglich, kann aber für den Einspruch benötigte Unterlagen bereitstellen.
Befand sich das Fahrzeug zum angegebenen Zeitpunkt nachweislich woanders, können GPS-Daten oder der Mietvertrag als Beleg dienen. Daher sollte man vor der sofortigen Zahlung zunächst die Richtigkeit des Bescheids prüfen.
Manche Fahrer begehen selbst bei Kurzzeitmieten mehrere Verstöße. Das erhöht das Risiko für Vermieter, die dann zusätzliche Maßnahmen vertraglich vorsehen können.
Dazu zählen unter anderem:
Berechnung zusätzlicher Servicegebühren
Vorzeitige Beendigung der Miete
Ablehnung zukünftiger Anmietungen
Erhöhung der Kautions-/Reservierungssumme
Große und professionelle Anbieter setzen solche Maßnahmen zum Schutz der Kundensicherheit und ihres Markenimages konsequent um. Wiederholte Verstöße können somit die Chancen auf zukünftige Anmietungen deutlich verschlechtern.
Die wirksamste Methode, Bußgelder zu vermeiden, ist umsichtiges und regelkonformes Fahren. Mieter können das Risiko durch folgende Punkte minimieren:
Geschwindigkeitsbegrenzungen einhalten, besonders in Radarbereichen.
Offizielle Parkflächen nutzen und Parkverbote beachten.
Rotlicht- und Spurverstöße vermeiden.
In unbekannten Städten Navi und Verkehrsschilder aufmerksam verfolgen.
Mietvertrag sorgfältig lesen und Reservierungs-/Bußgeldklauseln vorab verstehen.
Diese Schritte erhöhen nicht nur die Sicherheit, sondern schützen auch vor unerwarteten Ausgaben.