Was ist bei einem Unfall oder Schaden mit einem Mietwagen zu tun, wer ist verantwortlich?

Was ist bei einem Unfall oder Schaden mit einem Mietwagen zu tun, wer ist verantwortlich?

Die Anmietung eines Autos ist eine der praktischsten Möglichkeiten, frei zu reisen. Kommt es jedoch mit dem Mietfahrzeug zu einem Unfall oder Schaden, kann der Prozess für Fahrer stressig sein. Zu wissen, was in einer solchen Situation zu tun ist, ist sowohl finanziell als auch rechtlich von großer Bedeutung. Die richtigen Schritte nach einem Unfall zu unternehmen, Verantwortlichkeiten zu verstehen und den Umfang der Versicherungen zu kennen, macht den Ablauf für Mieter und Vermietfirma deutlich reibungsloser.

Allgemeiner Rahmen bei Unfällen und Schäden mit Mietwagen

Unfälle mit einem Mietwagen bringen andere Verantwortlichkeiten mit sich als bei einem Privatfahrzeug. Denn das Fahrzeug wird dem Mieter per Mietvertrag vorübergehend überlassen, und sowohl der Mieter als auch die Vermietfirma tragen bestimmte Pflichten.

An diesem Punkt bildet der Mietvertrag die Grundlage. Darin sind Versicherungsumfang, Haftung bei Schäden, Selbstbeteiligungen und Zusatzdeckungen detailliert geregelt. Grundsätzlich ist der Fahrer verpflichtet, die Verkehrsregeln einzuhalten und das Fahrzeug im übernommenen Zustand zurückzugeben. Kommt es jedoch zu einem Unfall oder Schaden, kann die Verantwortung je nach Umfang des Vorfalls zwischen Versicherung, Mieter und Vermieter aufgeteilt werden.

Erste Sicherheitsmaßnahmen am Unfallort

Im Moment des Unfalls steht die Sicherheit der Insassen und anderer Verkehrsteilnehmer an erster Stelle. Zunächst Ruhe bewahren, das Fahrzeug an eine sichere Stelle fahren und die Warnblinkanlage einschalten. Ist der Verkehrsfluss gefährdet, sollte zusätzlich ein Warndreieck aufgestellt werden, um die Sicherheit zu erhöhen.

Bei Verletzungen ist umgehend die 112 zu wählen, damit Rettungskräfte zum Unfallort entsandt werden. Selbst bei geringfügigen Blechschäden ist es empfehlenswert, Polizei oder Gendarmerie zu rufen, da ein offizielles Protokoll spätere Streitigkeiten verhindern kann.

Außerdem ist die Sicherheit der Fahrzeuginsassen zu prüfen und diese bei Bedarf an einen sicheren Ort zu bringen. Nach diesen Schritten kann der Vorfall offiziell dokumentiert werden.

Benachrichtigung der Behörden und der Vermietfirma

Der zweite Schritt nach einem Unfall ist die Information der Behörden und der Vermietfirma. Auch bei reinen Sachschäden sollte die Verkehrspolizei hinzugezogen werden, um ein Unfallprotokoll zu erstellen. Ohne dieses Protokoll kann die Versicherung den Schadenersatz verweigern.

Anschließend muss die Autovermietung unbedingt informiert werden. Die meisten Anbieter leisten Unterstützung über eine 24/7-Notfallhotline. Dem Unternehmen sind der Unfallort, das Ausmaß des Schadens und Informationen zum Polizeibericht mitzuteilen. Je schneller diese Kommunikation erfolgt, desto einfacher verlaufen Versicherungs- und Fahrzeugwechselprozesse.

Die Vermietfirma weist den Fahrer entsprechend an und stellt bei Bedarf ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung. So kann die Urlaubs- oder Geschäftsreise mit minimaler Unterbrechung fortgesetzt werden.

Bedeutung des Unfallprotokolls und der Fotodokumentation

Eines der wichtigsten Dokumente nach einem Unfall ist das Unfallprotokoll. Dieses von der Verkehrspolizei erstellte Protokoll zeigt den Hergang des Ereignisses und die Verantwortlichkeiten der Beteiligten auf. Allein das Protokoll kann jedoch nicht ausreichen. Daher wird dem Fahrer dringend geraten, Fotos vom Unfallort und vom Fahrzeug anzufertigen.

Die Fotos sollten Folgendes enthalten:

  • Gesamtansicht des Fahrzeugs und die betroffenen Schadstellen

  • Aufnahmen, auf denen die Kennzeichen deutlich erkennbar sind

  • Verkehrszeichen, Straßenverhältnisse und Belege zum Unfallhergang

Diese Bilder beschleunigen den Prozess sowohl für die Versicherung als auch für die Vermietfirma und beugen möglichen Meinungsverschiedenheiten vor.

Versicherungsarten und Deckung: Kasko, Mini-Schaden, LCF-Pakete

Autovermietungen bieten in der Regel verschiedene Versicherungspakete an. Diese Pakete reduzieren den Haftungsanteil des Fahrers im Schadensfall.

  • Gesetzliche Haftpflichtversicherung: Gesetzlich für jedes Fahrzeug vorgeschrieben, deckt jedoch nur Schäden der Gegenseite ab.

  • Kaskoversicherung: Deckt Schäden am gemieteten Fahrzeug selbst ab. Die meisten Firmen bieten die Kasko mit bestimmten Selbstbeteiligungen an.

  • Mini-Schadenversicherung: Verhindert, dass kleine Kratzer, Dellen oder Stoßfängerschäden dem Fahrer in Rechnung gestellt werden.

  • LCF-Schutz (Reifen, Glas, Scheinwerfer): Schützt den Fahrer bei Schäden an diesen Bauteilen.

Die sorgfältige Prüfung der Versicherungspolice klärt, wer im Schadensfall welche Kosten trägt. Zusatzpakete sind zwar etwas teurer, schützen den Fahrer jedoch langfristig vor hohen Reparaturkosten.

Pflichten des Fahrers: Verkehrsregeln und gesetzliche Vorgaben

Jeder, der mit einem Mietwagen unterwegs ist, muss die Verkehrsregeln beachten. Verstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Fahren unter Alkoholeinfluss oder gefährliches Fahrverhalten können dazu führen, dass der Fahrer die volle Haftung für den Unfall trägt.

Auch Verkehrsbußgelder werden direkt dem Fahrer belastet. Radar-, Park- oder Rotlichtverstöße werden von der Vermietfirma anhand des Kennzeichens ermittelt und der Kreditkarte des Mieters belastet.

Fahrer, bei denen nach einem Unfall ein positiver Alkoholtest vorliegt, können keine Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen und müssen alle Schäden selbst tragen. Daher sind regelkonformes, umsichtiges und verantwortungsvolles Fahren sowohl für die Sicherheit als auch finanziell von entscheidender Bedeutung.

Verantwortlichkeiten und Unterstützungsprozess der Vermietfirma

Im Mietprozess hat die Vermietfirma ebenso wichtige Pflichten wie der Mieter. Bei Unfall oder Schaden entscheidet die Unterstützung des Unternehmens darüber, wie schnell und reibungslos der Ablauf verläuft. Professionelle Firmen bieten 24/7-Pannenhilfe und lassen ihre Kunden nicht im Stich.

Zu den Pflichten des Unternehmens gehören außerdem vollständige Versicherungen der Fahrzeuge sowie regelmäßige Wartungen und Prüfungen. Darüber hinaus obliegt es der Vermietfirma, den Fahrer nach einem Unfall richtig anzuleiten, bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen zu helfen und bei Bedarf ein Ersatzfahrzeug bereitzustellen.

Ein seriöses Mietunternehmen stellt die Kundenzufriedenheit in den Vordergrund und bietet im Unfallmoment schnelle Lösungen. Das stärkt sowohl das Vertrauen der Kunden als auch den Markenwert des Unternehmens.

Verkehrsbußgelder, Sachschäden und Kostenaufteilung

Eine der häufigsten Fragen nach einem Unfall ist, wer die Kosten trägt. Grundregel ist, dass der Fahrer für Verkehrsbußgelder und Schäden, die durch sein eigenes Verschulden entstanden sind, verantwortlich ist. So werden z. B. Bußgelder wegen zu schnellen Fahrens, Rotlichtverstößen oder Falschparkens direkt dem Mieter belastet.

Bei Sachschäden richtet sich die Verantwortung nach dem Versicherungsumfang. Hat der Fahrer zusätzliche Versicherungspakete erworben, übernimmt die Versicherung einen erheblichen Teil größerer Schäden. Bei Fahren unter Alkoholeinfluss oder vertragswidrigem Verhalten (z. B. Überlassen des Fahrzeugs an eine Person ohne Führerschein) gehen hingegen alle Kosten zulasten des Fahrers.

Für die Kostenaufteilung ist es wichtig, die im Vertrag genannten Selbstbeteiligungen zu prüfen. In manchen Fällen wird ein kleiner Betrag dem Fahrer belastet, während die restlichen Kosten von Versicherung und Unternehmen übernommen werden.

Risikominimierung mit zusätzlichen Versicherungspaketen

Neben der Grundversicherung angebotene Zusatzpakete minimieren die Risiken möglicher Unfälle und Schäden. Diese Pakete können gegen eine geringe Zusatzgebühr erworben werden und bewahren den Fahrer vor hohen finanziellen Belastungen.

  • Vollkasko (Full Insurance): Bietet umfassenden Schutz und deckt die meisten größeren Schäden ab.

  • Mini-Reparaturpaket: Überträgt kleine Kosten wie Karosseriekratzer oder Stoßfängerschäden auf den Versicherer.

  • LCF-Paket: Deckt empfindliche Teile wie Reifen, Glas und Scheinwerfer ab.

  • Null-Selbstbeteiligung: Der Schadenbetrag wird vollständig von der Versicherung getragen; für den Fahrer fallen keine Zusatzkosten an.

Zusatzversicherungen bieten vor allem für Fahrer, die lange Strecken zurücklegen oder in fremden Städten unterwegs sind, große Sicherheit. Sich mit geringen Mehrkosten vor großen Risiken zu schützen, ist stets vorteilhaft.

Vorgehen bei kleinen Kratzern oder Parkschäden

Eines der häufigsten Probleme bei Mietwagen sind kleine Kratzer und Parkschäden. Solche Schäden bleiben oft unbemerkt, können aber bei der Rückgabe zu Problemen führen. Daher sollte der Fahrer bei der Übernahme detaillierte Fotos machen und vorhandene Schäden im Vertrag vermerken lassen.

Tritt ein kleiner Schaden auf, muss der Fahrer die Vermietfirma unverzüglich informieren und ihn keinesfalls zu verbergen versuchen. Besteht eine Mini-Schadenversicherung, werden solche Kosten nicht dem Fahrer belastet. Ist der Schaden nicht versichert, wird die Reparatur gemäß den Vertragsbedingungen abgerechnet.

Transparente Kommunikation und korrekte Dokumentation verhindern, dass dem Fahrer in solchen Fällen ungerechtfertigte Kosten entstehen.

Ablauf für aus dem Ausland anreisende Touristen im Schadensfall

Für ausländische Touristen, die in der Türkei ein Auto mieten, weist der Prozess im Unfall- oder Schadensfall einige Besonderheiten auf. Zunächst ist ein international gültiger Führerschein vorzulegen. Auch ausländische Touristen müssen im Unfallfall die Polizei rufen und ein Protokoll aufnehmen lassen.

Vermietfirmen bieten ausländischen Kunden in der Regel Unterstützung auf Englisch oder Deutsch an. Große Unternehmen stellen Versicherungsunterlagen in Fremdsprachen bereit, um das Verständnis des Prozesses zu erleichtern.

Ein wichtiger Punkt für Touristen ist die Vorautorisierung (Blockierung) auf der Kreditkarte. Der geblockte Betrag wird erst freigegeben, wenn die Kosten nach dem Unfall geklärt sind. Liegt der Fall im Rahmen der Versicherung, wird die Blockierung schnell aufgehoben. Daher wird Touristen dringend empfohlen, zusätzliche Versicherungspakete zu wählen.

Fahrzeugrückgabe nach einem Schaden und Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs

Ist das Fahrzeug nach einem Unfall oder Schaden nicht mehr fahrbereit, kann dem Fahrer ein Ersatzfahrzeug bereitgestellt werden. Professionelle Vermietfirmen stellen rasch einen Ersatzwagen zur Verfügung, damit Kunden nicht benachteiligt werden.

Bei der Rückgabe werden Schadenshöhe, Versicherungsumfang und Vertragsbedingungen geprüft. Deckt die Versicherung den Schaden, entstehen dem Fahrer keine zusätzlichen Kosten. Bei vertragswidriger Nutzung werden die Kosten jedoch dem Mieter in Rechnung gestellt.

Bei der Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs wird in der Regel dieselbe oder eine höhere Fahrzeugklasse gewählt. So wird der Reiseplan des Fahrers nicht unterbrochen. Gerade bei Urlaubs- oder Geschäftsreisen ist diese Unterstützung ein wesentlicher Faktor für die Kundenzufriedenheit.

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